Valonus GmbH - Werte nachhaltig bewirtschaften
  • Start
  • Warum Valonus?
  • Leistungen
  • Know-how
  • WEG-Verwaltung
  • Werks- und Betriebswohnungen
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll bei Einzug eines neuen Mieters

Das Übergabeprotokoll bei Einzug eines neuen Mieters

11. April 2022/0 Kommentare/in Ein- und Auszug/von Heiko Joos

Bei jedem Mietverhältnis kommt das Thema auf, und zwar einmal beim Einzug und einmal beim Auszug des Mieters. Die Rede ist vom Übergabeprotokoll. Dieser Artikel befasst sich mit dem Übergabeprotokoll bei Einzug eines neuen Mieters

Die Anfertigung eines Übergabeprotokolls ist in den meisten Fällen gängige Praxis und wird häufig auch von den Mietern / Vermietern verlangt und erwartet. Häufig hört man sogar die Meinung, ein solches Dokument sei zwingend notwendig. Das ist jedoch falsch. Der Gesetzgeber kennt keine Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolls.

Selbstverständlich steht es jeder Partei  frei, Protokolle erstellen. Die Unterschrift eines solchen kann jedoch von keiner Seite verlangt werden.

Aus unserer Sicht sollte ein detaillierten Übergabe- bzw. Zustandsprotokolls beim Einzug eines neuen Mieters unbedingt erstellt werden. Etwas anders verhält es sich mit dem Übergabeprotokoll bei Auzug eines Mieters, dazu jedoch mehr in einem anderen Artikel.

Das Übergabeprotokoll bei Einzug sollte folgende Punkte enthalten:

  • Welche Schlüssel hat der Mieter in welcher Anzahl erhalten. Dazu zählen z.B. auch Fernbedienungen für Garagentore.
  • Sämtliche Zählerstände (Kalt- und Warmwasser, Heizung, Strom, bei Etagenheizungen auch Gas).
  • Die genaue Ausstattung der Wohnung. Also z.B. welche Bodenbeläge in den einzelnen Räumen vorhanden sind, welche Sanitärgegenstände sich im Bad befinden, welche Einbauten (Küche, Einbaumöbel, etc.) oder Einrichtungen mitvermietet sind, etc.
  • Möglichst genau der technische und optische Zustand der Wohnung und der Ausstattung bzw. Einrichtung.
  • Sonstige Details und Besonderheiten der Wohnung

Speziell die Dokumentation bereits vorhandener Schäden ist wichtig. Gibt es z.B. Kratzer im Parkett oder Flecken auf dem Teppichboden? Sind im Bad Fliesen gesprungen oder beschädigt?

In der Praxis hat es sich bewährt, das Übergabeprotokoll bereits im Vorfeld entsprechend vorzubereiten und z.B. Zählerstände dann gemeinsam mit dem Mieter vor Ort einzutragen. Das spart einerseits Zeit, andererseits können Sie so Diskussionen vermeiden und geraten nicht so leicht in Situationen, wo es plötzlich schnell gehen muss.

Neben der schriftlichen Beschreibung raten wir parallel zu einer möglichst genauen Fotodokumentation. Idealerweise erstellen Sie Bilder aus mehreren Blickwinkeln / Perspektiven. Falls es später einmal zu Streit kommt – z.B. wegen einer übermäßigen Abnutzung – kann damit der Zustand der Wohnung bei Einzug eindeutig nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, die Zählerstände bei Übergabe ebenfalls zu fotografieren.

Im Idealfall unterschreiben am Ende der Wohnungsübergabe beide Vertragsparteien das Dokument und jede Seite erhält ein Exemplar. Besteht an dieser Stelle bereits Uneinigkeit und der Mieter möchte das Dokument nicht unterzeichnen, sollten Sie dies entsprechend vermerken. Wie bereits erwähnt besteht kein Anspruch auf eine Unterschrift, die Dokumentation ist aber auch an sich schon sehr beweiskräftig.#

Mehr Vermieter Know-how in unserem kostenlosen Handbuch

Sie wollen mehr Profi-Tipps rund um die Vermietung von Wohnungen? Dann laden Sie kostenfrei unser umfangreiches Handbuch “5 häufige Fehler vermeiden und erfolgreicher vermieten” herunter. Auf mehr als 20 Seiten finden Sie darin jede Menge Tipps und Hintergrundwissen. Zum Download.

https://valonus.de/wp-content/uploads/2022/01/house-1407562_bearb_small.jpg 1280 1920 Heiko Joos https://valonus.de/wp-content/uploads/2020/10/Volonus_colored_mit_Subline_HG_trans_symm_WEBSITE.png Heiko Joos2022-04-11 07:24:002022-04-27 15:02:15Das Übergabeprotokoll bei Einzug eines neuen Mieters

Neueste Beiträge

  • Gartenpflege – Gartenarbeiten sind umlagefähige Betriebskosten bzw. Nebenkosten
  • Das Übergabeprotokoll bei Einzug eines neuen Mieters
  • Mietvertrag – Wer ist Vertragspartner?
  • Betriebkostenabrechnung – Unterschiede zwischen formellen und materiellen Fehlern

Neueste Kommentare

  • Gartenpflege - Gartenarbeiten sind umlagefähige Betriebskosten bzw. Nebenkosten - Valonus GmbH - Werte nachhaltig bewirtschaften % bei Valonus GmbH – Gratis E-Book mit jeder Menge Know-How aus der Praxis
  • Gartenpflege - Gartenarbeiten sind Betriebskosten bzw. Nebenkosten - Valonus GmbH - Werte nachhaltig bewirtschaften bei Valonus GmbH – Gratis E-Book mit jeder Menge Know-How aus der Praxis
  • Das Übergabeprotokoll bei Einzug eines neuen Mieters - Valonus GmbH - Werte nachhaltig bewirtschaften bei Valonus GmbH – Gratis E-Book mit jeder Menge Know-How aus der Praxis
  • Betriebkostenabrechnung - Unterschiede zwischen formellen und materiellen Fehlern - Valonus GmbH - Werte nachhaltig bewirtschaften bei Valonus GmbH – Gratis E-Book mit jeder Menge Know-How aus der Praxis
  • Mietvertrag - Wer ist Vertragspartner? - Valonus GmbH - Werte nachhaltig bewirtschaften bei Valonus GmbH – Gratis E-Book mit jeder Menge Know-How aus der Praxis

Archive

  • Mai 2022
  • April 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021

Kategorien

  • Betriebskosten
  • Ein- und Auszug
  • Mietvertrag

Stuttgart | Heilbronn | Ulm | Allgäu

und ganz Süddeutschland

Mo. – Fr. von 8:00 – 18:00 Uhr

sowie individuell nach Vereinbarung

+49 711 252 864 00

kontakt@valonus.de

Standort Stuttgart
Im Krautgärtle 32
70734 Fellbach

Standort Allgäu
Hindelanger Str. 35
87527 Sonthofen

© 2022 - Valonus GmbH
  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies für eine optimale Funktion. Wie können selbst entscheiden, ob Sie der Nutzung von Cookies zustimmen. Falls Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen, sind einige Funktionen möglicherweise deaktiviert.

Cookies akzeptierenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Darüber hinaus nutzen wir funktions- bzw. anlassbezogen Dienst wie Google Webfonts, Google Maps sowie externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen speichernAlle erlauben